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11. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006
Verordnung vom 05.04.2006

Zusammenfassung

Die 11. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 ersetzt die bisherigen Anhänge durch neue Schutzzonen und Überwachungszonen, legt deren räumliche Ausdehnung und Gültigkeitsdaten fest und tritt am 4. April 2006 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/5/2006XXII
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die 11. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 ersetzt die bisherigen Anhänge durch neue Schutzzonen und Überwachungszonen, legt deren räumliche Ausdehnung und Gültigkeitsdaten fest und tritt am 4. April 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf dem Tierseuchengesetz und ersetzt die bisherigen Anhänge der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung durch neue Anhänge A, B und C.
  • In Anhang A werden 22 Schutzzonen definiert; jede Zone hat ein festes Datum, ab dem sie gilt oder aufgehoben wird (z. B. Schutzzone 1 ist ab 11. März 2006 aufgehoben).
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Rauch-Kallat Maria

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