Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/10/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Lehrberuf Elektronik mit einer 3,5‑jährigen Ausbildungsdauer, zwei Schwerpunkten und detaillierten Prüfungsanforderungen fest. Sie definiert das Berufsprofil, die Lerninhalte pro Lehrjahr und enthält Übergangsbestimmungen für bereits ausgebildete Lernende.Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf "Elektronik" wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingeführt; er hat die beiden Schwerpunkte Angewandte Elektronik und Mikrotechnik, von denen mindestens einer im Betrieb vermittelt werden muss.
- Das Berufsprofil definiert, welche Tätigkeiten die Lernenden selbstständig ausführen können, z. B. Schaltungen herstellen, Messungen durchführen und Kundenberatung leisten.
Dokumente (PDFs)
