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IT‑Ausbildungsordnung 2006 – Lehrberufe Informatik & Technik Verordnung vom 4/10/2006
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/10/2006XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildungsordnung für die IT‑Lehrberufe Informatik und Technik fest, definiert deren Inhalte, Dauer (dreieinhalb Jahre) und regelt die Prüfungsmodalitäten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung richtet zwei Lehrberufe ein: Informationstechnologie – Informatik und Informationstechnologie – Technik.
  • Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre und die Bezeichnung des Lehrberufs wird geschlechtsspezifisch (z. B. Informationstechnologe – Informatik / Informationstechnologin – Informatik) im Lehrvertrag verwendet.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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