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IT‑Ausbildungsordnung 2006 – Lehrberufe Informatik & Technik
Verordnung vom 10.04.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildungsordnung für die IT‑Lehrberufe Informatik und Technik fest, definiert deren Inhalte, Dauer (dreieinhalb Jahre) und regelt die Prüfungsmodalitäten.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/10/2006XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildungsordnung für die IT‑Lehrberufe Informatik und Technik fest, definiert deren Inhalte, Dauer (dreieinhalb Jahre) und regelt die Prüfungsmodalitäten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung richtet zwei Lehrberufe ein: Informationstechnologie – Informatik und Informationstechnologie – Technik.
  • Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre und die Bezeichnung des Lehrberufs wird geschlechtsspezifisch (z. B. Informationstechnologe – Informatik / Informationstechnologin – Informatik) im Lehrvertrag verwendet.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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