Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/10/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Ausbildungsordnung für die IT‑Lehrberufe Informatik und Technik fest, definiert deren Inhalte, Dauer (dreieinhalb Jahre) und regelt die Prüfungsmodalitäten.Schwerpunkte
- Die Verordnung richtet zwei Lehrberufe ein: Informationstechnologie – Informatik und Informationstechnologie – Technik.
- Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre und die Bezeichnung des Lehrberufs wird geschlechtsspezifisch (z. B. Informationstechnologe – Informatik / Informationstechnologin – Informatik) im Lehrvertrag verwendet.
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