Ausbildungsordnung für die Lehrberufe Mediendesign, Medientechnik und Marktkommunikation/Werbung
Verordnung vom 10.04.2006Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Ausbildung in drei Lehrberufen der Medienwirtschaft – Mediendesign, Medientechnik und Marktkommunikation/Werbung – inklusive Lehrzeit, Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und Übergangsbestimmungen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/10/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Ausbildung in drei Lehrberufen der Medienwirtschaft – Mediendesign, Medientechnik und Marktkommunikation/Werbung – inklusive Lehrzeit, Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und Übergangsbestimmungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt drei Lehrberufe in der Medienwirtschaft ein: Mediendesign, Medientechnik und Marktkommunikation/Werbung.
- Jeder Lehrberuf hat eine festgelegte Lehrzeit von dreieinhalb Jahren und wird geschlechtsspezifisch (Medienfachmann/‑frau) bezeichnet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.