Ausbildungsordnung für die Lehrberufe Mediendesign, Medientechnik und Marktkommunikation/Werbung Verordnung vom 4/10/2006
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/10/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Ausbildung in drei Lehrberufen der Medienwirtschaft – Mediendesign, Medientechnik und Marktkommunikation/Werbung – inklusive Lehrzeit, Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und Übergangsbestimmungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt drei Lehrberufe in der Medienwirtschaft ein: Mediendesign, Medientechnik und Marktkommunikation/Werbung.
- Jeder Lehrberuf hat eine festgelegte Lehrzeit von dreieinhalb Jahren und wird geschlechtsspezifisch (Medienfachmann/‑frau) bezeichnet.
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