<!--[-->Ausbildungsordnung für Garten‑ und Grünflächengestaltung (2006)<!--]-->
Ausbildungsordnung für Garten‑ und Grünflächengestaltung (2006)
Verordnung vom 10.04.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Garten‑ und Grünflächengestaltung mit zwei Schwerpunkten – Landschaftsgärtnerei und Green‑Keeping – sowie die Prüfungsanforderungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/10/2006XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Garten‑ und Grünflächengestaltung mit zwei Schwerpunkten – Landschaftsgärtnerei und Green‑Keeping – sowie die Prüfungsanforderungen.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst zwei mögliche Schwerpunkte: Landschaftsgärtnerei und Green‑Keeping.
  • Das Berufsbild definiert detaillierte Fertigkeiten, von Pflanzenpflege über Vermessungsarbeiten bis zu Kundenberatung.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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