Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Garten‑ und Grünflächengestaltung mit zwei Schwerpunkten – Landschaftsgärtnerei und Green‑Keeping – sowie die Prüfungsanforderungen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/10/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Garten‑ und Grünflächengestaltung mit zwei Schwerpunkten – Landschaftsgärtnerei und Green‑Keeping – sowie die Prüfungsanforderungen.Schwerpunkte
- Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst zwei mögliche Schwerpunkte: Landschaftsgärtnerei und Green‑Keeping.
- Das Berufsbild definiert detaillierte Fertigkeiten, von Pflanzenpflege über Vermessungsarbeiten bis zu Kundenberatung.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.