Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Zuständigkeit für Sicherheiten bei Wein und Ethylalkohol, führt eine quartalsweise Teilfreigabe von Sicherheiten ein und legt Zinsen für verspätete Zahlungen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/11/2006XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Zuständigkeit für Sicherheiten bei Wein und Ethylalkohol, führt eine quartalsweise Teilfreigabe von Sicherheiten ein und legt Zinsen für verspätete Zahlungen fest.Schwerpunkte
- Die Zuständigkeit für die Hinterlegung von Sicherheiten wird zwischen dem Bundesminister und der Agrarmarkt Austria (AMA) aufgeteilt.
- Sicherheiten können quartalsweise nach Antrag und Nachweis teilweise freigegeben werden; die Datenübertragung erfolgt automatisiert zwischen AMA und dem Zollamt Salzburg.
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