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6. Änderung der Verordnung über Sicherheiten für Marktordnungswaren
Verordnung vom 11.04.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Zuständigkeit für Sicherheiten bei Wein und Ethylalkohol, führt eine quartalsweise Teilfreigabe von Sicherheiten ein und legt Zinsen für verspätete Zahlungen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/11/2006XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Zuständigkeit für Sicherheiten bei Wein und Ethylalkohol, führt eine quartalsweise Teilfreigabe von Sicherheiten ein und legt Zinsen für verspätete Zahlungen fest.

Schwerpunkte

  • Die Zuständigkeit für die Hinterlegung von Sicherheiten wird zwischen dem Bundesminister und der Agrarmarkt Austria (AMA) aufgeteilt.
  • Sicherheiten können quartalsweise nach Antrag und Nachweis teilweise freigegeben werden; die Datenübertragung erfolgt automatisiert zwischen AMA und dem Zollamt Salzburg.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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