Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet das In‑Verkehr‑Bringen von gentechnisch verändertem Raps der Linie GT73 und aller daraus entstandenen Kreuzungen in Österreich bis zum 31. Dezember 2008.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/13/2006XXII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet das In‑Verkehr‑Bringen von gentechnisch verändertem Raps der Linie GT73 und aller daraus entstandenen Kreuzungen in Österreich bis zum 31. Dezember 2008.Schwerpunkte
- Das In‑Verkehr‑Bringen von gentechnisch verändertem Raps der Ölrapslinie GT73 wird in Österreich verboten.
- Der Erkennungsmarker für diese gentechnisch veränderten Rapserzeugnisse lautet MON‑00073.
Dokumente (PDFs)
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