<!--[-->3. Änderung der Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung 2006<!--]-->
3. Änderung der Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung 2006
Verordnung vom 14.04.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die GeflügelpestRisikogebietsverordnung um neue Meldepflichten, erlaubt unter Bedingungen Brieftauben‑Wettbewerbe und regelt das Vorgehen bei toten Wasservögeln.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/14/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die GeflügelpestRisikogebietsverordnung um neue Meldepflichten, erlaubt unter Bedingungen Brieftauben‑Wettbewerbe und regelt das Vorgehen bei toten Wasservögeln.

Schwerpunkte

  • Meldungen über Geflügelpest‑Fälle müssen schriftlich an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gesendet werden.
  • Brieftauben‑Wettbewerbe dürfen außerhalb der in Anhang A genannten Hochrisikogebiete auch grenzüberschreitend innerhalb der EU stattfinden, sofern sie nicht über Hochrisikogebiete hinwegfliegen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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