Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung um neue Meldepflichten, erlaubt unter Bedingungen Brieftauben‑Wettbewerbe und regelt das Vorgehen bei toten Wasservögeln.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/14/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung um neue Meldepflichten, erlaubt unter Bedingungen Brieftauben‑Wettbewerbe und regelt das Vorgehen bei toten Wasservögeln.Schwerpunkte
- Meldungen über Geflügelpest‑Fälle müssen schriftlich an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gesendet werden.
- Brieftauben‑Wettbewerbe dürfen außerhalb der in Anhang A genannten Hochrisikogebiete auch grenzüberschreitend innerhalb der EU stattfinden, sofern sie nicht über Hochrisikogebiete hinwegfliegen.
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