Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Lohnzuschlag von 1,2 × dem um 20 % erhöhten Stundenlohn für Bauarbeiter während der Winterfeiertage fest. Sie gilt vom 27. März 2006 für die Wochen 2006/04 bis 2006/11.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/19/2006XXII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Lohnzuschlag von 1,2 × dem um 20 % erhöhten Stundenlohn für Bauarbeiter während der Winterfeiertage fest. Sie gilt vom 27. März 2006 für die Wochen 2006/04 bis 2006/11.Schwerpunkte
- Die Verordnung begründet einen zusätzlichen Lohnzuschlag für das Bauarbeiter‑Sachgebiet während der Winterfeiertage.
- Der Zuschlag beträgt das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
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