Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 zum Schutz vor Aviärer Influenza Verordnung vom 4/20/2006
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/20/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 15. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung stärkt den Schutz vor Aviärer Influenza, indem sie strengere Transport‑ und Desinfektionsauflagen für Geflügel, Eier und Fleisch aus Schutzzonen einführt.Schwerpunkte
- Die Verordnung übernimmt die EU‑Entscheidung 2006/115/EG und deren Änderungen, um den Schutz vor hochpathogener Aviärer Influenza zu stärken.
- Unter behördlicher Aufsicht dürfen bestimmte Geflügelarten und Zuchtfederwild aus geschützten Bereichen zu überwachten Betrieben transportiert werden, wobei für Junglegehennen eine 21‑Tage‑Quarantäne gilt.
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