Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 zum Schutz vor Aviärer Influenza
Verordnung vom 20.04.2006Zusammenfassung
Die 15. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung stärkt den Schutz vor Aviärer Influenza, indem sie strengere Transport‑ und Desinfektionsauflagen für Geflügel, Eier und Fleisch aus Schutzzonen einführt.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/20/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 15. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung stärkt den Schutz vor Aviärer Influenza, indem sie strengere Transport‑ und Desinfektionsauflagen für Geflügel, Eier und Fleisch aus Schutzzonen einführt.Schwerpunkte
- Die Verordnung übernimmt die EU‑Entscheidung 2006/115/EG und deren Änderungen, um den Schutz vor hochpathogener Aviärer Influenza zu stärken.
- Unter behördlicher Aufsicht dürfen bestimmte Geflügelarten und Zuchtfederwild aus geschützten Bereichen zu überwachten Betrieben transportiert werden, wobei für Junglegehennen eine 21‑Tage‑Quarantäne gilt.
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