<!--[-->Aufhebung und Neufestlegung von Schutzzonen bei Verdachtsfällen von Geflügelpest<!--]-->
Aufhebung und Neufestlegung von Schutzzonen bei Verdachtsfällen von Geflügelpest
Verordnung vom 25.04.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung ersetzt die bisherigen Anhänge zur Wildvogel‑Geflügelpestverordnung, hebt einige alte Schutzzonen auf und definiert neue Schutz‑ sowie Überwachungszonen. Sie tritt am 25. April 2006 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/25/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung ersetzt die bisherigen Anhänge zur Wildvogel‑Geflügelpestverordnung, hebt einige alte Schutzzonen auf und definiert neue Schutz‑ sowie Überwachungszonen. Sie tritt am 25. April 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz (§ 1 Abs. 5 und 6 sowie §§ 2 und 2c) als rechtliche Grundlage für Schutzmaßnahmen bei Verdachtsfällen von Geflügelpest.
  • Die alten Anhänge A, B und C der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung werden durch neue Anhänge ersetzt, die aktuelle Schutzzonen und Überwachungszonen festlegen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.