Aufhebung und Neufestlegung von Schutzzonen bei Verdachtsfällen von Geflügelpest
Verordnung vom 25.04.2006Zusammenfassung
Die Verordnung ersetzt die bisherigen Anhänge zur Wildvogel‑Geflügelpestverordnung, hebt einige alte Schutzzonen auf und definiert neue Schutz‑ sowie Überwachungszonen. Sie tritt am 25. April 2006 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/25/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung ersetzt die bisherigen Anhänge zur Wildvogel‑Geflügelpestverordnung, hebt einige alte Schutzzonen auf und definiert neue Schutz‑ sowie Überwachungszonen. Sie tritt am 25. April 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz (§ 1 Abs. 5 und 6 sowie §§ 2 und 2c) als rechtliche Grundlage für Schutzmaßnahmen bei Verdachtsfällen von Geflügelpest.
- Die alten Anhänge A, B und C der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung werden durch neue Anhänge ersetzt, die aktuelle Schutzzonen und Überwachungszonen festlegen.
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