<!--[-->Festsetzung der Einheitsmenge für Flachs‑ und Hanffasern (Wirtschaftsjahr 2005/2006)<!--]-->
Festsetzung der Einheitsmenge für Flachs‑ und Hanffasern (Wirtschaftsjahr 2005/2006) Verordnung vom 1/20/2006
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/20/2006XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 die zulässige Menge von Flachs‑ und Hanffasern pro Hektar fest: 900 kg für lange Flachsfasern, 1 500 kg für kurze Flachsfasern und 2 000 kg für Hanffasern.

Schwerpunkte

  • Für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 wird die Einheitsmenge für lange Flachsfasern auf 900 kg pro Hektar festgelegt.
  • Für kurze Flachsfasern beträgt die zulässige Menge 1 500 kg pro Hektar.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.