Änderung der ADN‑Verordnung: neue Sicherheitsausnahme und Mengentabelle für Gefahrgut auf Wasserwegen Verordnung vom 4/27/2006
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/27/2006XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die 170/2006‑Verordnung ergänzt die ADN‑Verordnung um einen neuen Abschnitt 1.10, der Ausnahmen von den üblichen Sicherungsregeln für sehr kleine Mengen vorsieht und eine Tabelle mit Mengengrenzen für gefährliche Güter auf Wasserstraßen einführt.Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt 1.10 wird eingefügt, der Ausnahmen von den üblichen Sicherungsregeln für sehr kleine Mengen vorsieht.
- Die Verordnung beruft sich auf zahlreiche Bestimmungen des Schifffahrtsgesetzes, um die rechtliche Grundlage für die Änderungen zu schaffen.
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