<!--[-->Änderung der ADN‑Verordnung: neue Sicherheitsausnahme und Mengentabelle für Gefahrgut auf Wasserwegen<!--]-->
Änderung der ADN‑Verordnung: neue Sicherheitsausnahme und Mengentabelle für Gefahrgut auf Wasserwegen
Verordnung vom 27.04.2006

Zusammenfassung

Die 170/2006‑Verordnung ergänzt die ADN‑Verordnung um einen neuen Abschnitt 1.10, der Ausnahmen von den üblichen Sicherungsregeln für sehr kleine Mengen vorsieht und eine Tabelle mit Mengengrenzen für gefährliche Güter auf Wasserstraßen einführt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/27/2006XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die 170/2006‑Verordnung ergänzt die ADN‑Verordnung um einen neuen Abschnitt 1.10, der Ausnahmen von den üblichen Sicherungsregeln für sehr kleine Mengen vorsieht und eine Tabelle mit Mengengrenzen für gefährliche Güter auf Wasserstraßen einführt.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt 1.10 wird eingefügt, der Ausnahmen von den üblichen Sicherungsregeln für sehr kleine Mengen vorsieht.
  • Die Verordnung beruft sich auf zahlreiche Bestimmungen des Schifffahrtsgesetzes, um die rechtliche Grundlage für die Änderungen zu schaffen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gorbach Hubert © Parlamentsdirektion

Gorbach Hubert

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.