Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestpreis für Zigaretten und Feinschnitt fest, basierend auf dem gewichteten Durchschnittspreis des Vorjahres, und regelt die jährliche Berechnung sowie Veröffentlichung dieser Preise.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/27/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestpreis für Zigaretten und Feinschnitt fest, basierend auf dem gewichteten Durchschnittspreis des Vorjahres, und regelt die jährliche Berechnung sowie Veröffentlichung dieser Preise.Schwerpunkte
- Der Mindestkleinverkaufspreis für Zigaretten muss mindestens 92,75 % des gewichteten Durchschnittspreises des Vorjahres betragen.
- Für Feinschnitt (selbstgedrehte Zigaretten) gilt ein Mindestpreis von mindestens 90 % des gewichteten Durchschnittsgrammpreises des Vorjahres.
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