<!--[-->Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus (2006)<!--]-->
Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus (2006) Verordnung vom 5/2/2006
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/2/2006XXII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 5 262 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Sommertourismus fest, verteilt die Plätze auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf 25 Wochen bis spätestens 31. Oktober 2006.

Schwerpunkte

  • Ein Gesamt‑Kontingent von 5 262 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Sommertourismus wird festgelegt.
  • Die Plätze werden auf die Bundesländer verteilt, wobei einzelne Länder zusätzliche Plätze für Schaustellerbetriebe erhalten.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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