Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus (2006)
Verordnung vom 02.05.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 5 262 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Sommertourismus fest, verteilt die Plätze auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf 25 Wochen bis spätestens 31. Oktober 2006.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/2/2006XXII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 5 262 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Sommertourismus fest, verteilt die Plätze auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf 25 Wochen bis spätestens 31. Oktober 2006.Schwerpunkte
- Ein Gesamt‑Kontingent von 5 262 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Sommertourismus wird festgelegt.
- Die Plätze werden auf die Bundesländer verteilt, wobei einzelne Länder zusätzliche Plätze für Schaustellerbetriebe erhalten.
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