Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus (2006) Verordnung vom 5/2/2006
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/2/2006XXII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 5 262 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Sommertourismus fest, verteilt die Plätze auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf 25 Wochen bis spätestens 31. Oktober 2006.Schwerpunkte
- Ein Gesamt‑Kontingent von 5 262 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Sommertourismus wird festgelegt.
- Die Plätze werden auf die Bundesländer verteilt, wobei einzelne Länder zusätzliche Plätze für Schaustellerbetriebe erhalten.
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