<!--[-->Änderung der Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung 2006 – neue Schutz‑ und Überwachungszonen<!--]-->
Änderung der Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung 2006 – neue Schutz‑ und Überwachungszonen
Verordnung vom 03.05.2006

Zusammenfassung

Die 18. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung von 2006 ersetzt die alten Anhänge durch neue Anlagen, definiert neue Schutz‑ und Überwachungszonen und hebt zahlreiche alte Zonen auf. Die Verordnung trat am 3. Mai 2006 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/3/2006XXII
Umwelt
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 18. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung von 2006 ersetzt die alten Anhänge durch neue Anlagen, definiert neue Schutz‑ und Überwachungszonen und hebt zahlreiche alte Zonen auf. Die Verordnung trat am 3. Mai 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz (§ 1 Abs. 5‑6, § 2, § 2c) und ersetzt die bisherigen Anhänge durch neue Anlagen A, B und C.
  • Alle bisherigen Anhänge der Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung werden durch die neuen Anhänge A (Schutzzonen), B (Überwachungszonen) und C (Grenz‑Überwachungszonen) ersetzt.
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Rauch-Kallat Maria

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