Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/4/2006XXII
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ergänzt und verschärft die Regelungen zur Entsorgung von Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräten, insbesondere durch neue Beschränkungen für Blei‑ und Cadmium‑Verbindungen sowie weitere gefährliche Stoffe.Schwerpunkte
- Das Wort „jeweils“ wird im Schlussteil von § 4 Abs. 1 eingefügt, um die Menge der zu sammelnden Geräte genauer zu bestimmen.
- § 17 Abs. 3 Z 3 wird neu formuliert: Sie definiert die zu behandelnden Massen je Sammel‑ und Behandlungskategorie.
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