<!--[-->Änderung der Altfahrzeugeverordnung – Kennzeichnung & Stoffgrenzwerte<!--]-->
Änderung der Altfahrzeugeverordnung – Kennzeichnung & Stoffgrenzwerte
Verordnung vom 04.05.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 184/2006 ergänzt die Altfahrzeugeverordnung, indem sie Kennzeichnungsnormen einführt, Höchstgrenzen für Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom festlegt und zahlreiche Ausnahmen definiert. Das Inkrafttreten ist am 1. Mai 2006, mit einigen späteren Stichtagen für einzelne Ausnahmen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/4/2006XXII
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung 184/2006 ergänzt die Altfahrzeugeverordnung, indem sie Kennzeichnungsnormen einführt, Höchstgrenzen für Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom festlegt und zahlreiche Ausnahmen definiert. Das Inkrafttreten ist am 1. Mai 2006, mit einigen späteren Stichtagen für einzelne Ausnahmen.

Schwerpunkte

  • Hersteller und Importeure müssen künftig die Kennzeichnungsnormen aus Anhang 6 für Bauteile und Werkstoffe anwenden, um deren Wiederverwendung zu erleichtern.
  • Die Verordnung setzt die wichtigsten EU‑Entscheidungen zur Altfahrzeug‑Richtlinie in nationales Recht um, darunter Vorgaben zu Kennzeichnungsnormen und Verwertungsnachweisen.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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