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Neuregelung von Schutz‑ und Überwachungszonen bei Geflügelpest (2006) Verordnung vom 5/12/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/12/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die 19. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung legt neue Schutzzonen und Überwachungszonen fest, hebt alte Zonen auf und tritt am 12. Mai 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz und definiert die rechtliche Grundlage für die Änderungen.
  • Alle Schutzzonen 1‑16, 18‑21, 23‑25, 27 und 31‑33 werden aufgehoben; neue Schutzzonen (17‑33) treten ab 31. März bis 2. Mai 2006 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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