Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/12/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 19. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung legt neue Schutzzonen und Überwachungszonen fest, hebt alte Zonen auf und tritt am 12. Mai 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz und definiert die rechtliche Grundlage für die Änderungen.
- Alle Schutzzonen 1‑16, 18‑21, 23‑25, 27 und 31‑33 werden aufgehoben; neue Schutzzonen (17‑33) treten ab 31. März bis 2. Mai 2006 in Kraft.
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