Geflügelpest‑Biosicherheitsverordnung 2006 – Meldungen, Veranstaltungen & Risikogebiete
Verordnung vom 15.05.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt Meldepflichten für Geflügelhalter, Vorgaben für Veranstaltungen mit Vögeln und strengere Haltungsregeln in festgelegten Risikogebieten fest, um die Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/15/2006XXII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Meldepflichten für Geflügelhalter, Vorgaben für Veranstaltungen mit Vögeln und strengere Haltungsregeln in festgelegten Risikogebieten fest, um die Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern.Schwerpunkte
- Alle Geflügelhalter müssen ihre Haltung innerhalb einer Woche nach Aufnahme bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden und dabei Name, Adresse, LFBIS‑Nummer, Art und Anzahl der Vögel angeben.
- Veranstaltungen, bei denen Vögel ausgestellt, gehandelt oder gezeigt werden (z. B. Tiermessen, Brieftauben‑Wettbewerbe), müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
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