<!--[-->Änderung der Telekommunikationsgebührenverordnung (TKGV) 2006<!--]-->
Änderung der Telekommunikationsgebührenverordnung (TKGV) 2006
Verordnung vom 18.05.2006

Zusammenfassung

Die 190. Verordnung von 2006 ändert die Telekommunikationsgebührenverordnung, führt neue Gebühren für Funkdienste ein und passt Definitionen sowie Referenzen an.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/18/2006XXII
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die 190. Verordnung von 2006 ändert die Telekommunikationsgebührenverordnung, führt neue Gebühren für Funkdienste ein und passt Definitionen sowie Referenzen an.

Schwerpunkte

  • Die Begriffsbestimmungen aus der Frequenzbereichszuweisungs‑ und Betriebsfunkverordnung gelten auch für die TKGV, sodass einheitliche Definitionen verwendet werden.
  • Bei der Genehmigung eines Funksenders auf mehreren Frequenzen wird die höchste daraus resultierende Gebühr zur Berechnung herangezogen.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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