Zusammenfassung
Die 190. Verordnung von 2006 ändert die Telekommunikationsgebührenverordnung, führt neue Gebühren für Funkdienste ein und passt Definitionen sowie Referenzen an.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/18/2006XXII
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die 190. Verordnung von 2006 ändert die Telekommunikationsgebührenverordnung, führt neue Gebühren für Funkdienste ein und passt Definitionen sowie Referenzen an.Schwerpunkte
- Die Begriffsbestimmungen aus der Frequenzbereichszuweisungs‑ und Betriebsfunkverordnung gelten auch für die TKGV, sodass einheitliche Definitionen verwendet werden.
- Bei der Genehmigung eines Funksenders auf mehreren Frequenzen wird die höchste daraus resultierende Gebühr zur Berechnung herangezogen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.