Bundesministerium für Landesverteidigung5/23/2006XXII
Militär
Religion
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 194. Verordnung vom 23. Mai 2006 ändert die Verordnung über die Dienstgrade der Militärseelsorger: Sie aktualisiert die Zitierung, korrigiert Bezeichnungen in einer Tabelle und fügt einen neuen Absatz zu § 4 hinzu, der das Inkrafttreten am 1. Juli 2006 festlegt.Schwerpunkte
- Die Zitierung in der Promulgationsklausel wird von „BGBl. I Nr. 7/2003“ auf die aktuelle Fassung „BGBl. I Nr. 165/2005“ geändert.
- In der Tabelle zu § 1 Abs. 1 wird das Wort „Militärerzdekan“ beibehalten, das Wort „stellvertretender Leiter“ entfernt und die Bezeichnung auf „Kanzler des römisch‑katholischen Militärordinariats“ reduziert.
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