<!--[-->Verordnung über Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen (SUBV) – Kosten und Zuständigkeit<!--]-->
Verordnung über Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen (SUBV) – Kosten und Zuständigkeit
Verordnung vom 23.05.2006

Zusammenfassung

Die SUBV regelt, dass das Abwehramt die Aufgaben des Bundesministers für Landesverteidigung übernimmt und legt Gebühren für Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen fest. Pro Einrichtung kostet die Prüfung 1 400 €, pro Person zwischen 230 € und 720 €, abhängig von der Klassifizierungsstufe. Die Verordnung ist seit dem 1. Juni 2006 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung5/23/2006XXII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die SUBV regelt, dass das Abwehramt die Aufgaben des Bundesministers für Landesverteidigung übernimmt und legt Gebühren für Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen fest. Pro Einrichtung kostet die Prüfung 1 400 €, pro Person zwischen 230 € und 720 €, abhängig von der Klassifizierungsstufe. Die Verordnung ist seit dem 1. Juni 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Abwehramt übernimmt die Aufgaben des Bundesministers für Landesverteidigung im Zusammenhang mit Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen.
  • Für jede Einrichtung wird ein Pauschalbetrag von 1 400 € erhoben, um festzustellen, ob der Schutz klassifizierter Informationen gewährleistet ist.
Dokumente (PDFs)
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Platter Günther

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