<!--[-->Verordnung über Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen (SUBV) – Kosten und Zuständigkeit<!--]-->
Verordnung über Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen (SUBV) – Kosten und Zuständigkeit Verordnung vom 5/23/2006
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Bundesministerium für Landesverteidigung5/23/2006XXII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die SUBV regelt, dass das Abwehramt die Aufgaben des Bundesministers für Landesverteidigung übernimmt und legt Gebühren für Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen fest. Pro Einrichtung kostet die Prüfung 1 400 €, pro Person zwischen 230 € und 720 €, abhängig von der Klassifizierungsstufe. Die Verordnung ist seit dem 1. Juni 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Abwehramt übernimmt die Aufgaben des Bundesministers für Landesverteidigung im Zusammenhang mit Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen.
  • Für jede Einrichtung wird ein Pauschalbetrag von 1 400 € erhoben, um festzustellen, ob der Schutz klassifizierter Informationen gewährleistet ist.
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Platter Günther

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