Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ändert die Universitäts‑Studienevidenzverordnung und führt neue Kennzahlen, eine Abgangsbescheinigung sowie detaillierte Melde- und Statistikpflichten für Universitäten ein.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/26/2006XXII
Bildung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ändert die Universitäts‑Studienevidenzverordnung und führt neue Kennzahlen, eine Abgangsbescheinigung sowie detaillierte Melde- und Statistikpflichten für Universitäten ein.Schwerpunkte
- Eine neue Kennzahl wird für Doktoratsstudien eingeführt, die das Dissertationsgebiet berücksichtigt.
- Eine weitere Kennzahl (Litera c) wird eingeführt, die bei Zulassung zu Magister‑ oder Doktoratsstudien mit einem österreichischen Fachhochschulabschluss verwendet wird.
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