<!--[-->Meldepflicht für vier Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2006/2007<!--]-->
Meldepflicht für vier Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2006/2007
Verordnung vom 26.05.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass im Milchwirtschaftsjahr 2006/2007 vier Käsesorten – Bergkäse, Edamer, Speisetopfen und Cottage Cheese – meldepflichtig sind. Sie beruft sich auf EU‑Recht und das österreichische Marktordnungsgesetz.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/26/2006XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass im Milchwirtschaftsjahr 2006/2007 vier Käsesorten – Bergkäse, Edamer, Speisetopfen und Cottage Cheese – meldepflichtig sind. Sie beruft sich auf EU‑Recht und das österreichische Marktordnungsgesetz.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2006/2007 gemeldet werden müssen.
  • Vier Käsesorten sind meldepflichtig: Bergkäse (45 % Fett, 50 kg‑Block), Edamer (45 % Fett, 16 kg‑Block), Speisetopfen (20 % Fett) und Cottage Cheese (20 % Fett).
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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