Zusammenfassung
Die Verordnung legt Pauschalkosten für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Personen fest, die Anspruch auf Leistungen des Verteidigungsministeriums haben, und bestimmt das Inkrafttreten am 1. Juni 2006.Bundesministerium für Landesverteidigung5/26/2006XXII
Gesundheit
Verteidigung
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Pauschalkosten für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Personen fest, die Anspruch auf Leistungen des Verteidigungsministeriums haben, und bestimmt das Inkrafttreten am 1. Juni 2006.Schwerpunkte
- Die Kosten für den Krankentransport mit einem heereseigenen Kraftfahrzeug betragen 1,33 € pro Kilometer.
- Für den Krankentransport mit einem heereseigenen Hubschrauber wird ein Preis pro Flugstunde festgelegt (exakter Betrag im Text nicht genannt).
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