<!--[-->Zuständigkeitsverordnung für EU‑Quellensteuer – Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart<!--]-->
Zuständigkeitsverordnung für EU‑Quellensteuer – Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart
Verordnung vom 31.05.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass das Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart künftig die Bearbeitung von EU‑Quellensteuern übernimmt und ab dem 1. Juni 2006 in Kraft tritt.
Bundesministerium für Finanzen5/31/2006XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass das Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart künftig die Bearbeitung von EU‑Quellensteuern übernimmt und ab dem 1. Juni 2006 in Kraft tritt.

Schwerpunkte

  • Das Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart übernimmt die Entgegennahme, Evidenzierung und Ausstellung von Nachweisen nach dem EU‑Quellensteuergesetz.
  • Es ist zuständig für die Weiterleitung und Empfangnahme der EU‑Quellensteuerbeträge im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Grasser Karl-Heinz, Mag. © Parlamentsdirektion

Grasser Karl-Heinz, Mag.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.