<!--[-->Zuständigkeitsverordnung für EU‑Quellensteuer – Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart<!--]-->
Zuständigkeitsverordnung für EU‑Quellensteuer – Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart Verordnung vom 5/31/2006
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Bundesministerium für Finanzen5/31/2006XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass das Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart künftig die Bearbeitung von EU‑Quellensteuern übernimmt und ab dem 1. Juni 2006 in Kraft tritt.

Schwerpunkte

  • Das Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart übernimmt die Entgegennahme, Evidenzierung und Ausstellung von Nachweisen nach dem EU‑Quellensteuergesetz.
  • Es ist zuständig für die Weiterleitung und Empfangnahme der EU‑Quellensteuerbeträge im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten.
Dokumente (PDFs)
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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