Zuständigkeitsverordnung für EU‑Quellensteuer – Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart
Verordnung vom 31.05.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass das Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart künftig die Bearbeitung von EU‑Quellensteuern übernimmt und ab dem 1. Juni 2006 in Kraft tritt.Bundesministerium für Finanzen5/31/2006XXII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass das Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart künftig die Bearbeitung von EU‑Quellensteuern übernimmt und ab dem 1. Juni 2006 in Kraft tritt.Schwerpunkte
- Das Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart übernimmt die Entgegennahme, Evidenzierung und Ausstellung von Nachweisen nach dem EU‑Quellensteuergesetz.
- Es ist zuständig für die Weiterleitung und Empfangnahme der EU‑Quellensteuerbeträge im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten.
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