Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/31/2006XXII
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Institute für Lebensmitteluntersuchung in den einzelnen Bundesländern für die Entnahme amtlicher Proben zuständig sind. Sie definiert Zuständigkeitsbereiche für Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien und lässt den bestehenden Wirkungsbereich der Untersuchungsanstalten unverändert.Schwerpunkte
- Die Verordnung bestimmt, welches Institut für Lebensmitteluntersuchung in welcher Region für die Entnahme amtlicher Proben verantwortlich ist.
- Das Institut Graz ist zuständig für die Steiermark, Kärnten und die Burgenland‑Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf.
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