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Einrichtung eines zentralen Arzneispezialitätenregisters Verordnung vom 1/24/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/24/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 legt ein elektronisches Register für alle in Österreich zugelassenen Arzneimittel an, das detaillierte Produktdaten enthält und innerhalb von zwei Monaten nach Änderungen veröffentlicht werden muss.

Schwerpunkte

  • Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen muss ein zentrales Arzneispezialitätenregister führen, in das jede Zulassung, Registrierung, Genehmigung für Parallelimporte, Änderung und Aufhebung eingetragen wird.
  • Für jede Eintragung sind detaillierte Informationen wie Zulassungs‑ bzw. Registrierungsnummer, Name des Medikaments, Inhaber, Packungsgröße, Rezeptpflicht und Hersteller anzugeben.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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