<!--[-->Änderung der Geflügelpest‑Biosicherheitsverordnung 2006 – Wegfall spezieller Schutzgebiete<!--]-->
Änderung der Geflügelpest‑Biosicherheitsverordnung 2006 – Wegfall spezieller Schutzgebiete Verordnung vom 5/31/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/31/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 211/2006 ersetzt den Anhang A der Geflügelpest‑Biosicherheitsverordnung 2006 und erklärt, dass es keine Gebiete mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen gibt. Sie trat am 1. Juni 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Tierseuchengesetz, um die rechtliche Grundlage für die Änderung zu schaffen.
  • Der bisherige Anhang A wird vollständig durch einen neuen Anhang A ersetzt, in dem ausdrücklich steht, dass es keine Gebiete mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen gibt.
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Rauch-Kallat Maria

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