Änderung der Geflügelpest‑Biosicherheitsverordnung 2006 – Wegfall spezieller Schutzgebiete
Verordnung vom 31.05.2006Zusammenfassung
Die Verordnung 211/2006 ersetzt den Anhang A der Geflügelpest‑Biosicherheitsverordnung 2006 und erklärt, dass es keine Gebiete mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen gibt. Sie trat am 1. Juni 2006 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/31/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 211/2006 ersetzt den Anhang A der Geflügelpest‑Biosicherheitsverordnung 2006 und erklärt, dass es keine Gebiete mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen gibt. Sie trat am 1. Juni 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Tierseuchengesetz, um die rechtliche Grundlage für die Änderung zu schaffen.
- Der bisherige Anhang A wird vollständig durch einen neuen Anhang A ersetzt, in dem ausdrücklich steht, dass es keine Gebiete mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen gibt.
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