<!--[-->Änderung der Geflügelpest‑Biosicherheitsverordnung 2006 – Wegfall spezieller Schutzgebiete<!--]-->
Änderung der Geflügelpest‑Biosicherheitsverordnung 2006 – Wegfall spezieller Schutzgebiete
Verordnung vom 31.05.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 211/2006 ersetzt den Anhang A der Geflügelpest‑Biosicherheitsverordnung 2006 und erklärt, dass es keine Gebiete mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen gibt. Sie trat am 1. Juni 2006 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/31/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 211/2006 ersetzt den Anhang A der Geflügelpest‑Biosicherheitsverordnung 2006 und erklärt, dass es keine Gebiete mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen gibt. Sie trat am 1. Juni 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Tierseuchengesetz, um die rechtliche Grundlage für die Änderung zu schaffen.
  • Der bisherige Anhang A wird vollständig durch einen neuen Anhang A ersetzt, in dem ausdrücklich steht, dass es keine Gebiete mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen gibt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.