Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/31/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die dritte Änderung der Verordnung über die Ein‑ und Durchfuhr von Vögeln legt das Inkrafttreten mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt fest und bestimmt ein Ablaufdatum am 31. Juli 2006.Schwerpunkte
- Die Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
- Sie verliert am 31. Juli 2006 ihre Rechtskraft.
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