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Sitzungsgelder der Energie‑Control‑Kommission
Verordnung vom 06.06.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Sitzungsgelder für Mitglieder der Energie‑Control‑Kommission fest: 80 € pro halbe Stunde (mind. 320 €) für stimmberechtigte und 40 € (mind. 160 €) für nicht stimmberechtigte Mitglieder, Ersatzmitglieder erhalten das Doppelte. Zahlungen erfolgen vierteljährlich, die Regelung gilt seit dem 1. Juli 2006.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/6/2006XXII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Sitzungsgelder für Mitglieder der Energie‑Control‑Kommission fest: 80 € pro halbe Stunde (mind. 320 €) für stimmberechtigte und 40 € (mind. 160 €) für nicht stimmberechtigte Mitglieder, Ersatzmitglieder erhalten das Doppelte. Zahlungen erfolgen vierteljährlich, die Regelung gilt seit dem 1. Juli 2006.

Schwerpunkte

  • Stimmberechtigte Mitglieder erhalten für jede begonnene halbe Stunde 80 €, mindestens jedoch 320 € pro Tag.
  • Nicht stimmberechtigte Mitglieder erhalten für jede begonnene halbe Stunde 40 €, mindestens jedoch 160 € pro Tag.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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