Zusammenfassung
Die Verordnung legt Sitzungsgelder für Mitglieder der Energie‑Control‑Kommission fest: 80 € pro halbe Stunde (mind. 320 €) für stimmberechtigte und 40 € (mind. 160 €) für nicht stimmberechtigte Mitglieder, Ersatzmitglieder erhalten das Doppelte. Zahlungen erfolgen vierteljährlich, die Regelung gilt seit dem 1. Juli 2006.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/6/2006XXII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Sitzungsgelder für Mitglieder der Energie‑Control‑Kommission fest: 80 € pro halbe Stunde (mind. 320 €) für stimmberechtigte und 40 € (mind. 160 €) für nicht stimmberechtigte Mitglieder, Ersatzmitglieder erhalten das Doppelte. Zahlungen erfolgen vierteljährlich, die Regelung gilt seit dem 1. Juli 2006.Schwerpunkte
- Stimmberechtigte Mitglieder erhalten für jede begonnene halbe Stunde 80 €, mindestens jedoch 320 € pro Tag.
- Nicht stimmberechtigte Mitglieder erhalten für jede begonnene halbe Stunde 40 €, mindestens jedoch 160 € pro Tag.
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