Zusammenfassung
Die Verordnung 219/2006 ergänzt die Prüfungsordnung für berufsbildende mittlere und höhere Schulen. Sie definiert neue Prüfungsgebiete wie Übungsfirma und Projektarbeit, erweitert Klausurprüfungen um Deutsch, Rechnungswesen, Küche und Service und legt den Inkrafttreten am 6. Juni 2006 fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/6/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 219/2006 ergänzt die Prüfungsordnung für berufsbildende mittlere und höhere Schulen. Sie definiert neue Prüfungsgebiete wie Übungsfirma und Projektarbeit, erweitert Klausurprüfungen um Deutsch, Rechnungswesen, Küche und Service und legt den Inkrafttreten am 6. Juni 2006 fest.Schwerpunkte
- Das Prüfungsgebiet „Übungsfirma“ wird definiert und umfasst den Teilbereich „Übungsfirma“ des Pflichtgegenstandes „Betriebliche Kommunikation und Übungsfirma“.
- Das Prüfungsgebiet „Projektarbeit“ wird genauer beschrieben und schließt mehrere Pflichtgegenstände wie Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Projektmanagement ein.
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