Passgesetz‑Durchführungsverordnung – Regelungen zu Identitätsnachweis, Passunterlagen und elektronischen Pässen
Verordnung vom 13.06.2006Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie Identität und Staatsbürgerschaft bei Pass‑ und Personalausweis‑Anträgen nachzuweisen sind, legt Anforderungen an Lichtbilder fest und führt den verpflichtenden Einsatz elektronischer Datenträger in Reisepässen ab 16 Juni 2006 ein.Bundesministerium für Inneres6/13/2006XXII
Ausweis
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie Identität und Staatsbürgerschaft bei Pass‑ und Personalausweis‑Anträgen nachzuweisen sind, legt Anforderungen an Lichtbilder fest und führt den verpflichtenden Einsatz elektronischer Datenträger in Reisepässen ab 16 Juni 2006 ein.Schwerpunkte
- Der Passwerber muss zur Identitätsfeststellung persönlich erscheinen und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen; fehlt dieser, kann ein Identitätszeuge mit eigenem Lichtbildausweis die Identität bestätigen.
- Der Nachweis der Staatsbürgerschaft kann durch verschiedene Dokumente erbracht werden, etwa einen Staatsbürgerschaftsnachweis, einen Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft, einen Reisepass (außer Notpass) oder einen Personalausweis.
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