Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/14/2006XXII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 2006 erlassene Verordnung ergänzt die Suchtgiftverordnung um einen Anhang, in dem zahlreiche neue chemische Substanzen – darunter Isomere, Ester, Äther und Salze – als gleichwertige Suchtgifte gelistet werden. Diese Stoffe dürfen nur zu rein diagnostischen oder analytischen Zwecken verwendet werden, sofern ihr Gehalt 0,001 % nicht übersteigt.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die Liste der verbotenen Stoffe um zahlreiche neue Substanzen, darunter Isomere und deren Salze.
- Alle aufgeführten Verbindungen gelten als gleichwertig zu den bereits bekannten Suchtgiften und unterliegen denselben Beschränkungen.
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