<!--[-->Änderung der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung (2026)<!--]-->
Änderung der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung (2026) Verordnung vom 6/14/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/14/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 228/2006 ändert die SuchtgiftGrenzmengenverordnung, streicht zwei veraltete Substanzbezeichnungen und fügt neue Grenzwerte für mehrere Substanzen ein.

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung „Diacetylmorphin, Heroin 5,0“ wird aus Anhang I gestrichen.
  • Die Bezeichnung „2C‑B 1,0“ wird aus Anhang IV gestrichen.
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Rauch-Kallat Maria

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