Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/14/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 228/2006 ändert die Suchtgift‑Grenzmengenverordnung, streicht zwei veraltete Substanzbezeichnungen und fügt neue Grenzwerte für mehrere Substanzen ein.Schwerpunkte
- Die Bezeichnung „Diacetylmorphin, Heroin 5,0“ wird aus Anhang I gestrichen.
- Die Bezeichnung „2C‑B 1,0“ wird aus Anhang IV gestrichen.
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