Zusammenfassung
Die Verordnung 231/2006 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten, indem sie u. a. den Namen einer Universität anpasst und neue Meldepflichten für Personal‑ und Finanzdaten einführt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/21/2006XXII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 231/2006 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten, indem sie u. a. den Namen einer Universität anpasst und neue Meldepflichten für Personal‑ und Finanzdaten einführt.Schwerpunkte
- Der Name "Donau‑Universität Krems" wird zu "Universität für Weiterbildung Krems" geändert.
- Alle Universitäten müssen zweimal jährlich (30. Juni und 31. Dezember) innerhalb von zwei Wochen Personal‑ und Statistikdaten an die Bundesministerin bzw. den Bundesminister übermitteln.
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