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Änderung der Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten Verordnung vom 6/21/2006
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/21/2006XXII
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 231/2006 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten, indem sie u. a. den Namen einer Universität anpasst und neue Meldepflichten für Personal‑ und Finanzdaten einführt.

Schwerpunkte

  • Der Name "Donau‑Universität Krems" wird zu "Universität für Weiterbildung Krems" geändert.
  • Alle Universitäten müssen zweimal jährlich (30. Juni und 31. Dezember) innerhalb von zwei Wochen Personal‑ und Statistikdaten an die Bundesministerin bzw. den Bundesminister übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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Gehrer Elisabeth

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