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Änderung der Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten
Verordnung vom 21.06.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 231/2006 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten, indem sie u. a. den Namen einer Universität anpasst und neue Meldepflichten für Personal‑ und Finanzdaten einführt.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/21/2006XXII
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 231/2006 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten, indem sie u. a. den Namen einer Universität anpasst und neue Meldepflichten für Personal‑ und Finanzdaten einführt.

Schwerpunkte

  • Der Name "Donau‑Universität Krems" wird zu "Universität für Weiterbildung Krems" geändert.
  • Alle Universitäten müssen zweimal jährlich (30. Juni und 31. Dezember) innerhalb von zwei Wochen Personal‑ und Statistikdaten an die Bundesministerin bzw. den Bundesminister übermitteln.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gehrer Elisabeth © Parlamentsdirektion

Gehrer Elisabeth

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



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