<!--[-->Gebührenverordnung für den Strahlenschutzpass<!--]-->
Gebührenverordnung für den Strahlenschutzpass Verordnung vom 6/22/2006
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/22/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt eine Gebühr von 60 Euro für die Ausstellung, Registrierung und Evidenzhaltung eines Strahlenschutzpasses fest; die Zahlung muss vor Ausstellung erfolgen, und das Gesetz gilt ab 1. Juli 2006.

Schwerpunkte

  • Die Gebühr für Ausstellung, Registrierung und Evidenzhaltung eines Strahlenschutzpasses beträgt 60 Euro.
  • Die Zahlung ist per Erlagschein oder elektronischer Überweisung an das Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu leisten; der Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Passausstellung.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.