Zusammenfassung
Die Verordnung legt eine Gebühr von 60 Euro für die Ausstellung, Registrierung und Evidenzhaltung eines Strahlenschutzpasses fest; die Zahlung muss vor Ausstellung erfolgen, und das Gesetz gilt ab 1. Juli 2006.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/22/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt eine Gebühr von 60 Euro für die Ausstellung, Registrierung und Evidenzhaltung eines Strahlenschutzpasses fest; die Zahlung muss vor Ausstellung erfolgen, und das Gesetz gilt ab 1. Juli 2006.Schwerpunkte
- Die Gebühr für Ausstellung, Registrierung und Evidenzhaltung eines Strahlenschutzpasses beträgt 60 Euro.
- Die Zahlung ist per Erlagschein oder elektronischer Überweisung an das Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu leisten; der Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Passausstellung.
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