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Gebührenverordnung für den Strahlenschutzpass
Verordnung vom 22.06.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt eine Gebühr von 60 Euro für die Ausstellung, Registrierung und Evidenzhaltung eines Strahlenschutzpasses fest; die Zahlung muss vor Ausstellung erfolgen, und das Gesetz gilt ab 1. Juli 2006.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/22/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt eine Gebühr von 60 Euro für die Ausstellung, Registrierung und Evidenzhaltung eines Strahlenschutzpasses fest; die Zahlung muss vor Ausstellung erfolgen, und das Gesetz gilt ab 1. Juli 2006.

Schwerpunkte

  • Die Gebühr für Ausstellung, Registrierung und Evidenzhaltung eines Strahlenschutzpasses beträgt 60 Euro.
  • Die Zahlung ist per Erlagschein oder elektronischer Überweisung an das Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu leisten; der Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Passausstellung.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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