Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2006 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen zu festgelegten Zeiten fest, wobei zahlreiche Ausnahmen für lebenswichtige und sicherheitsrelevante Transporte gelten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/22/2006XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2006 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen zu festgelegten Zeiten fest, wobei zahlreiche Ausnahmen für lebenswichtige und sicherheitsrelevante Transporte gelten.Schwerpunkte
- Ein generelles Fahrverbot für Lkw über 7,5 t gilt an allen Samstagen vom 1. Juli bis zum 2. September von 9 Uhr bis 15 Uhr auf den Autobahnen A 12 (Kufstein‑Imst) und A 13 (Staatsgrenze‑Innsbruck‑Süd).
- Zusätzlich gilt ein Fahrverbot an allen Samstagen vom 1. Juli bis zum 9. September von 8 Uhr bis 15 Uhr auf den Bundesstraßen B 178 (Lofer‑Wörgl), B 320 (ab km 4,500), B 177, B 179 (Nassereith‑Biberwier), B 181 und B 317.
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