Festlegung von Studien mit schwerwiegender Störung der Homogenität im Bildungssystem
Verordnung vom 28.06.2006Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 benennt die Human‑ und Zahnmedizin‑Diplomstudien an den Universitäten Wien, Graz und Innsbruck als besonders gestört in ihrer Homogenität. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2007.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/28/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 benennt die Human‑ und Zahnmedizin‑Diplomstudien an den Universitäten Wien, Graz und Innsbruck als besonders gestört in ihrer Homogenität. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2007.Schwerpunkte
- Die Verordnung nennt die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin an den Universitäten Wien, Graz und Innsbruck als besonders betroffen von einer schweren Störung der Homogenität.
- Die Regelung gilt nur bis zum 31. Dezember 2007 und verliert danach ihre Rechtskraft.
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