Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/28/2006XXII
Kulturpolitik
Öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung vereinigt das Kunsthistorische Museum, das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum zu einer staatlichen wissenschaftlichen Anstalt und regelt deren Aufgaben, Leitung und Organisation.Schwerpunkte
- Das Kunsthistorische Museum, das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum werden zu einer einzigen wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechts zusammengefasst.
- Die zentrale Zielsetzung aller drei Museen ist die Bewahrung, der Ausbau, die wissenschaftliche Erschließung, die Präsentation und die Verwaltung des Sammlungsgutes.
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