Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine Zulassungs‑ und Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer ein, legt detaillierte Antragsanforderungen fest und regelt die Führung eines öffentlichen Verzeichnisses.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/25/2006XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine Zulassungs‑ und Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer ein, legt detaillierte Antragsanforderungen fest und regelt die Führung eines öffentlichen Verzeichnisses.Schwerpunkte
- Einführung einer Zulassungspflicht für Futtermittelunternehmer, die nach Art. 10 Abs. 1 der EU‑Verordnung 183/2005 tätig sind.
- Der Zulassungsantrag muss detaillierte Angaben zu Unternehmen, verantwortlichen Personen, Betriebsabläufen und Hygienemaßnahmen enthalten.
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