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Einführung von Zulassung und Registrierung für Futtermittelunternehmer
Verordnung vom 25.01.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung führt eine Zulassungs‑ und Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer ein, legt detaillierte Antragsanforderungen fest und regelt die Führung eines öffentlichen Verzeichnisses.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/25/2006XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung führt eine Zulassungs‑ und Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer ein, legt detaillierte Antragsanforderungen fest und regelt die Führung eines öffentlichen Verzeichnisses.

Schwerpunkte

  • Einführung einer Zulassungspflicht für Futtermittelunternehmer, die nach Art. 10 Abs. 1 der EU‑Verordnung 183/2005 tätig sind.
  • Der Zulassungsantrag muss detaillierte Angaben zu Unternehmen, verantwortlichen Personen, Betriebsabläufen und Hygienemaßnahmen enthalten.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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