<!--[-->Änderung des Fahrverbotskalenders 2006 – Streichung von § 1 Z 2 lit. f<!--]-->
Änderung des Fahrverbotskalenders 2006 – Streichung von § 1 Z 2 lit. f
Verordnung vom 29.06.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 240/2006 streicht den Buchstaben f der Zeile 2 im Paragraphen 1 des Fahrverbotskalenders 2006 und damit eine bisherige Ausnahme‑Klausel für Lastkraftfahrzeuge.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/29/2006XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 240/2006 streicht den Buchstaben f der Zeile 2 im Paragraphen 1 des Fahrverbotskalenders 2006 und damit eine bisherige Ausnahme‑Klausel für Lastkraftfahrzeuge.

Schwerpunkte

  • Die bisherige Ausnahme‑Klausel (Lit. f) im Fahrverbotskalender wird vollständig gestrichen.
  • Durch die Streichung entsteht ein klareres Regelwerk für das Fahrverbot von Lastkraftfahrzeugen.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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