Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/29/2006XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 240/2006 streicht den Buchstaben f der Zeile 2 im Paragraphen 1 des Fahrverbotskalenders 2006 und damit eine bisherige Ausnahme‑Klausel für Lastkraftfahrzeuge.Schwerpunkte
- Die bisherige Ausnahme‑Klausel (Lit. f) im Fahrverbotskalender wird vollständig gestrichen.
- Durch die Streichung entsteht ein klareres Regelwerk für das Fahrverbot von Lastkraftfahrzeugen.
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