<!--[-->Änderung der Wasserstraßen‑Verkehrsordnung und Schifffahrtsanlagenverordnung (2006)<!--]-->
Änderung der Wasserstraßen‑Verkehrsordnung und Schifffahrtsanlagenverordnung (2006) Verordnung vom 6/29/2006
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/29/2006XXII
Wasser

Zusammenfassung

Die 241. Verordnung 2006 ändert die Regeln für den Verkehr auf österreichischen Wasserstraßen: Sie definiert den Transport gefährlicher Güter und schließt Bunkerboote von einem Verbot aus, während sie gleichzeitig eine Ausnahme beim Befüllen von Tanks mit Pumpen zulässt.

Schwerpunkte

  • Die Verkehrsvorschrift wird um eine neue Formulierung ergänzt, die den Transport gefährlicher Güter regelt und Bunkerboote im Donaukanal ausdrücklich ausnimmt.
  • In der Schifffahrtsanlagenverordnung wird das Verbot des Tankfüllens mit Pumpen um eine Ausnahme erweitert, die das Befüllen durch Bunkerboote nach der ADN‑Verordnung erlaubt.
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Gorbach Hubert




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