Änderung der Wasserstraßen‑Verkehrsordnung und Schifffahrtsanlagenverordnung (2006)
Verordnung vom 29.06.2006Zusammenfassung
Die 241. Verordnung 2006 ändert die Regeln für den Verkehr auf österreichischen Wasserstraßen: Sie definiert den Transport gefährlicher Güter und schließt Bunkerboote von einem Verbot aus, während sie gleichzeitig eine Ausnahme beim Befüllen von Tanks mit Pumpen zulässt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/29/2006XXII
Wasser
Zusammenfassung
Die 241. Verordnung 2006 ändert die Regeln für den Verkehr auf österreichischen Wasserstraßen: Sie definiert den Transport gefährlicher Güter und schließt Bunkerboote von einem Verbot aus, während sie gleichzeitig eine Ausnahme beim Befüllen von Tanks mit Pumpen zulässt.Schwerpunkte
- Die Verkehrsvorschrift wird um eine neue Formulierung ergänzt, die den Transport gefährlicher Güter regelt und Bunkerboote im Donaukanal ausdrücklich ausnimmt.
- In der Schifffahrtsanlagenverordnung wird das Verbot des Tankfüllens mit Pumpen um eine Ausnahme erweitert, die das Befüllen durch Bunkerboote nach der ADN‑Verordnung erlaubt.
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