<!--[-->Änderung der Wasserstraßen‑Verkehrsordnung und Schifffahrtsanlagenverordnung (2006)<!--]-->
Änderung der Wasserstraßen‑Verkehrsordnung und Schifffahrtsanlagenverordnung (2006)
Verordnung vom 29.06.2006

Zusammenfassung

Die 241. Verordnung 2006 ändert die Regeln für den Verkehr auf österreichischen Wasserstraßen: Sie definiert den Transport gefährlicher Güter und schließt Bunkerboote von einem Verbot aus, während sie gleichzeitig eine Ausnahme beim Befüllen von Tanks mit Pumpen zulässt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/29/2006XXII
Wasser

Zusammenfassung

Die 241. Verordnung 2006 ändert die Regeln für den Verkehr auf österreichischen Wasserstraßen: Sie definiert den Transport gefährlicher Güter und schließt Bunkerboote von einem Verbot aus, während sie gleichzeitig eine Ausnahme beim Befüllen von Tanks mit Pumpen zulässt.

Schwerpunkte

  • Die Verkehrsvorschrift wird um eine neue Formulierung ergänzt, die den Transport gefährlicher Güter regelt und Bunkerboote im Donaukanal ausdrücklich ausnimmt.
  • In der Schifffahrtsanlagenverordnung wird das Verbot des Tankfüllens mit Pumpen um eine Ausnahme erweitert, die das Befüllen durch Bunkerboote nach der ADN‑Verordnung erlaubt.
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Gorbach Hubert

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