Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/29/2006XXII
Umwelt
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 2006 ergänzt die Grenzwerte‑ und Bauarbeiterschutzverordnungen um einen eigenen Asbest‑Abschnitt, erweitert Meldungs‑ und Messpflichten und legt das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2006 fest.Schwerpunkte
- Ein neuer vierter Abschnitt wird eingeführt, der spezielle Schutz- und Meldepflichten für Arbeiten mit Asbest festlegt.
- Zusätzliche Vorgaben für Messungen, Information, Unterweisung und Maßnahmen zur Minimierung der Asbestexposition werden festgeschrieben.
Dokumente (PDFs)
