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Aufhebung der Befristung von Schwermetall‑Ausnahmen für Glasverpackungen
Verordnung vom 29.06.2006

Zusammenfassung

Die EU‑Entscheidung vom 8. Mai 2006 hebt die zeitliche Befristung für die Ausnahme von Schwermetallgrenzwerten bei Glasverpackungen auf. Damit gelten die festgelegten Grenzwerte künftig uneingeschränkt für alle Glasverpackungen in Österreich.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/29/2006XXII
Abfall
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die EU‑Entscheidung vom 8. Mai 2006 hebt die zeitliche Befristung für die Ausnahme von Schwermetallgrenzwerten bei Glasverpackungen auf. Damit gelten die festgelegten Grenzwerte künftig uneingeschränkt für alle Glasverpackungen in Österreich.

Schwerpunkte

  • Die EU‑Entscheidung hebt die Befristung für Ausnahmen von Schwermetallgrenzwerten bei Glasverpackungen auf.
  • Österreich übernimmt die EU‑Entscheidung über das AWG 2002 und die VerpackVO 1996, sodass die neue Regelung national verbindlich wird.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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