Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/29/2006XXII
Abfall
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die EU‑Entscheidung vom 8. Mai 2006 hebt die zeitliche Befristung für die Ausnahme von Schwermetallgrenzwerten bei Glasverpackungen auf. Damit gelten die festgelegten Grenzwerte künftig uneingeschränkt für alle Glasverpackungen in Österreich.Schwerpunkte
- Die EU‑Entscheidung hebt die Befristung für Ausnahmen von Schwermetallgrenzwerten bei Glasverpackungen auf.
- Österreich übernimmt die EU‑Entscheidung über das AWG 2002 und die VerpackVO 1996, sodass die neue Regelung national verbindlich wird.
Dokumente (PDFs)
