Bundesministerium für Justiz6/30/2006XXII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Mitglieder des Urheberrechtssenates bezahlt werden und welche Gebühren für die Inanspruchnahme des Senats zu zahlen sind. Sie definiert Vergütungsmultiplikatoren, zusätzliche Zahlungen bei hohem Zeitaufwand sowie eine Quartalsabrechnungspflicht.Schwerpunkte
- Die Vergütung der Mitglieder des Urheberrechtssenates richtet sich nach einem Vielfachen der Zeitgrundgebühr von 50 €, wobei das bearbeitende Mitglied das Zehnfache, der Vorsitzende das Fünffache und das dritte Mitglied das Dreifache erhält.
- In Fällen, in denen die Zuständigkeit des Senats verneint wird oder das Verfahren einfach erledigt ist, wird der Multiplikator auf die Hälfte reduziert.
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