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Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung – Tierwohl & Ausnahmeregelungen Verordnung vom 1/27/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/27/2006XXII
Tierschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die 1. Tierhaltungsverordnung: Sie erlaubt fachlich begründete Ausnahmen bei Quarantäne, definiert neue Mindestanforderungen für Kälber und erweitert bestehende Vorgaben auf bauliche Maßnahmen.

Schwerpunkte

  • Der Paragraph 2 wird ergänzt, sodass bei Quarantäne‑ oder anderen tierschutzrechtlichen Maßnahmen abweichende Haltungsbedingungen zulässig sind, wenn sie fachlich begründet werden.
  • Für Kälber bis 150 kg muss eine trockene, weiche und verformbare Liegefläche bereitgestellt werden; für Kälber unter zwei Wochen ist geeignete Einstreu vorzusehen.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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