Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/27/2006XXII
Tierschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die 1. Tierhaltungsverordnung: Sie erlaubt fachlich begründete Ausnahmen bei Quarantäne, definiert neue Mindestanforderungen für Kälber und erweitert bestehende Vorgaben auf bauliche Maßnahmen.Schwerpunkte
- Der Paragraph 2 wird ergänzt, sodass bei Quarantäne‑ oder anderen tierschutzrechtlichen Maßnahmen abweichende Haltungsbedingungen zulässig sind, wenn sie fachlich begründet werden.
- Für Kälber bis 150 kg muss eine trockene, weiche und verformbare Liegefläche bereitgestellt werden; für Kälber unter zwei Wochen ist geeignete Einstreu vorzusehen.
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