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Qualitätssicherungsrichtlinie für Abschlussprüfungen (A‑QSRL) Verordnung vom 7/4/2006
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit7/4/2006XXII
Gewerbeaufsicht

Zusammenfassung

Die A‑QSRL legt fest, wie Abschlussprüfungen qualitativ gesichert werden, definiert Dokumentations‑ und Meldepflichten sowie ein öffentliches Register und Berichtsanforderungen.

Schwerpunkte

  • Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften dürfen externe Qualitätsprüfungen nur im Zusammenhang mit Abschlussprüfungen durchführen.
  • Die Qualitätskontrollbehörde muss Evidenzen für behördliche und statistische Zwecke dokumentieren; die Weitergabe an Dritte ist verboten.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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