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Qualitätssicherungsrichtlinie für Abschlussprüfungen (A‑QSRL)
Verordnung vom 04.07.2006

Zusammenfassung

Die A‑QSRL legt fest, wie Abschlussprüfungen qualitativ gesichert werden, definiert Dokumentations‑ und Meldepflichten sowie ein öffentliches Register und Berichtsanforderungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit7/4/2006XXII
Gewerbeaufsicht

Zusammenfassung

Die A‑QSRL legt fest, wie Abschlussprüfungen qualitativ gesichert werden, definiert Dokumentations‑ und Meldepflichten sowie ein öffentliches Register und Berichtsanforderungen.

Schwerpunkte

  • Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften dürfen externe Qualitätsprüfungen nur im Zusammenhang mit Abschlussprüfungen durchführen.
  • Die Qualitätskontrollbehörde muss Evidenzen für behördliche und statistische Zwecke dokumentieren; die Weitergabe an Dritte ist verboten.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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