Zusammenfassung
Die 252. Verordnung von 2006 legt neue Gerichtsgebühren fest, die an den Verbraucherpreisindex von April 2006 angepasst wurden. Alle betroffenen Gebühren werden erhöht und gelten ab dem 1. August 2006.Bundesministerium für Justiz7/4/2006XXII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die 252. Verordnung von 2006 legt neue Gerichtsgebühren fest, die an den Verbraucherpreisindex von April 2006 angepasst wurden. Alle betroffenen Gebühren werden erhöht und gelten ab dem 1. August 2006.Schwerpunkte
- Die Grundgebühr für Verfahren nach § 16 Abs. 1 wird von 630 Euro auf 694 Euro erhöht.
- Die Höchstgebühr nach § 17 steigt von 1 060 Euro auf 1 167 Euro, und die weitere Gebühr von 5 300 Euro auf 5 835 Euro.
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